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   BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80   

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https://dejure.org/1980,2768
BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80 (https://dejure.org/1980,2768)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1980 - 2 B 31.80 (https://dejure.org/1980,2768)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 2 B 31.80 (https://dejure.org/1980,2768)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Berechtigtes Interesse bei einem einen Amtshaftungsprozess vorbereitenden Fortsetzungsfeststellungsantrag - Offensichtliche Aussichtslosigkeit des angestrebten Zivilprozesses - Begriff der Divergenz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80
    Die Beschwerde, die sich darauf stützt, daß das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - (DVBl. 1968, 220 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36) und vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - (DVBl. 1973, 365 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 64) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), ist unbegründet.

    Soweit der Kläger das Peststellungsinteresse damit begründet hatte, er beabsichtige Schadensersatzansprüche geltend zu machen, hat das Berufungsgericht das Feststellungsinteresse unter Berufung auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - (a.a.O.) und vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - (a.a.O.) abgelehnt und dazu festgestellt, die verwaltungsgerichtliche Feststellung dürfe jedenfalls für den Ausgang des beabsichtigten Schadensersatzprozesses nicht unerheblich und dieser dürfe jedenfalls nicht offenbar aussichtslos sein.

  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 18.71

    Versagung der Genehmigung für den Bau von zwei sich einander unmittelbar

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80
    Die Beschwerde, die sich darauf stützt, daß das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - (DVBl. 1968, 220 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36) und vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - (DVBl. 1973, 365 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 64) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), ist unbegründet.

    Soweit der Kläger das Peststellungsinteresse damit begründet hatte, er beabsichtige Schadensersatzansprüche geltend zu machen, hat das Berufungsgericht das Feststellungsinteresse unter Berufung auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - (a.a.O.) und vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - (a.a.O.) abgelehnt und dazu festgestellt, die verwaltungsgerichtliche Feststellung dürfe jedenfalls für den Ausgang des beabsichtigten Schadensersatzprozesses nicht unerheblich und dieser dürfe jedenfalls nicht offenbar aussichtslos sein.

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Frage in einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95]) festgestellt hat, "kann keine Rede davon sein, daß in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erfolgsaussichten des Haftungsprozesses schlechthin geprüft würden und somit der von den Zivilgerichten zu führende Prozeß auch in den von der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes unabhängigen Teilen gleichsam vorweggenommen würde.
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80
    Es kommt nur auf die Abweichung in den tragenden rechtlichen Ausführungen an, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128], vom 22. April 1975 - BVerwG 6 B 2.75 - und vom 28. Juni 1977 - BVerwG 6 B 52.76 - m.w. Nachweisen).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in der Beurteilung einer konkreten Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in der Beurteilung einer konkreten Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 28.06.1977 - 6 B 52.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80
    Es kommt nur auf die Abweichung in den tragenden rechtlichen Ausführungen an, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128], vom 22. April 1975 - BVerwG 6 B 2.75 - und vom 28. Juni 1977 - BVerwG 6 B 52.76 - m.w. Nachweisen).
  • BVerwG, 22.04.1975 - 6 B 2.75

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80
    Es kommt nur auf die Abweichung in den tragenden rechtlichen Ausführungen an, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128], vom 22. April 1975 - BVerwG 6 B 2.75 - und vom 28. Juni 1977 - BVerwG 6 B 52.76 - m.w. Nachweisen).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Ein dem Dienstherrn zuzurechnendes Verschulden kann den für die Ablehnung der Anträge der Klägerin verantwortlichen Bediensteten hier schon deshalb nicht vorgehalten werden, weil sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Berufungsgericht die ablehnenden Bescheide als rechtmäßig angesehen haben; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als rechtmäßig gewertet hat (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - jeweils mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse vom 22. September 1975 - BVerwG 7 B 12.75 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 2 B 31.80 - und vom 8. September 1982 - BVerwG 2 B 45.80 -).
  • BVerwG, 08.09.1982 - 2 B 45.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese Rechtsauffassung stimmt jedenfalls im Grundsatz mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an der festzuhalten ist, überein (vgl. Urteile des beschließenden Senats vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 -, jeweils mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse vom 22. September 1975 - BVerwG 7 B 12.75 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 79] und vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 2 B 31.80 - BGHZ 73, 161 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76] und BGH-Urteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - [NJW 1982, 36 f. [BGH 11.06.1981 - III ZR 34/80]]).
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